STROMKOSTENBREMSE IM MINISTERRAT BESCHLOSSEN

Karl Nehammer, Bundeskanzler: Mit der Stromkostenbremse wollen wir einfach und schnell helfen.Die Haushalte sollen sich einen Grundbedarf an Strom leisten können, deshalb wird dafür ein begünstigter Tarif verrechnet. - 07.09.2022 13:29

Die Stromkostenbremse wird heute, Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Sie ist für
ca. 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und dämpft
den Kostenanstieg massiv. Für den Verbrauch über 2900 kWh hinaus muss der
Marktpreis bezahlt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt.

Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro
pro Jahr. Rund 3-4 Mrd. Euro, je nach Preisentwicklung stellt die Bundesregierung
dafür in Summe bereit. Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember
direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30.6.2024

So funktioniert die Stromkostenbremse

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert,
dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen
Haushaltskund:innen. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde
angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert
liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucher:innen, die 25 Cent
Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung
gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro
Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss,
erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll
verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser
Unterstützungsleistung die Preise anheben.

Nach dem Beschluss im Ministerrat am Mittwoch soll die Stromkostenbremse
schnellstmöglich im Parlament, voraussichtlich im Oktober, beschlossen werden.

Schnell und unbürokratisch helfen:

Mit der Stromkostenbremse schafft die Bundesregierung ein Instrument, das schnell
und unbürokratisch hilft. Gleichzeitig wirkt sie direkt inflationsreduzierend.
Personen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen
für den Verbrauch, der über die 2900 KWh hinausgeht, den Marktpreis.

Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, soll es in einem zweiten Schritt
die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent
zu stellen.

Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, wird es einen
zusätzlichen Abschlag von 75% der Netzkosten geben. Das sind für dieseeinkommensschwachen Haushalte bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach
Höhe des Verbrauchs – und betrifft rund 300.000 Personen.

Zur Unterstützung für die energieintensiven Unternehmen, insbesondere KMU,
darunter auch Handwerksbetriebe, finalisiert die Regierung derzeit die notwendige,
rasche Hilfe, unter anderem durch den Energiekostenzuschuss. Hier wird nach
Fertigstellung der Richtlinie die rasche Bewilligung der Förderung auf EU-Ebene
angestrebt.

Ein weiterer wesentlicher Baustein für Österreichs internationale
Wettbewerbsfähigkeit ist die Strompreiskompensation für die energieintensive
Industrie, die gerade im Klimaschutzministerium finalisiert wird.

Zitat Karl Nehammer, Bundeskanzler

„Der russische Angriffskrieg und die pandemiebedingten Lieferengpässe haben zu selten
dagewesenen Teuerungsraten geführt. Wir können die Inflation nicht wegzaubern, aber
gezielt gegensteuern. Mit der Stromkostenbremse wollen wir einfach und schnell helfen.
Die Haushalte sollen sich einen Grundbedarf an Strom leisten können, deshalb wird dafür
ein begünstigter Tarif verrechnet. Alles, was diesen Grundverbrauch übersteigt, ist zu
Marktpreisen zu bezahlen. Gleichzeitig wirkt die Preisbremse auch inflationsdämpfend:
Wenn der Strompreis geringer ausfällt, wird auch die Teuerung an sich gedämpft.“

Zitat Werner Kogler, Vizekanzler

„Der russische Angriffskrieg und die pandemiebedingten Lieferengpässe haben zu selten
dagewesenen Teuerungsraten geführt. Wir können die Inflation nicht wegzaubern, aber
gezielt gegensteuern. Mit der Stromkostenbremse wollen wir einfach und schnell helfen.
Die Haushalte sollen sich einen Grundbedarf an Strom leisten können, deshalb wird dafür
ein begünstigter Tarif verrechnet. Alles, was diesen Grundverbrauch übersteigt, ist zu
Marktpreisen zu bezahlen. Gleichzeitig wirkt die Preisbremse auch inflationsdämpfend:
Wenn der Strompreis geringer ausfällt, wird auch die Teuerung an sich gedämpft.“

Zitat Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin

„Die hohen Strompreise sind für viele Menschen in unserem Land eine große Belastung.
Deshalb haben wir uns als Regierung vorgenommen, schnell, unkompliziert und spürbar
zu entlasten. Die Stromkostenbremse macht genau das: Sie fördert den Grundbedarf an
Strom und sorgt dafür, dass Menschen, die darüber hinaus Unterstützung brauchen, diese auch erhalten. Zusätzlich stellt sie sicher, dass wir weiterhin sorgsam mit Energie
umgehen.“

Quelle Bundeskanzleramt