Wie schon über das Wochenende bekannt wurde, verhandelt die Bundesregierung
derzeit über die Ausgestaltung der Abschaffung der Kalten Progression und der
Valorisierung der Sozialleistungen. Hier konnte nun eine Einigung erzielt werden.
Die schleichende Steuererhöhung wird also mit 1. Jänner des kommenden Jahres
abgeschafft. Bis zuletzt waren einige Punkte noch offen. Etwa wie mit dem
verbleibenden Drittel der Einnahmen umgegangen werden soll. Zwei Drittel der
Einnahmen durch die Kalte Progression fließen automatisch via Einkommenssteuer und
Absetzbeträge zurück an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das übrige Drittel
umfasst ca. 600 Mio. Euro. Sie sollen vor allem kleineren und mittleren Einkommen
zugutekommen.
Morgen, Mittwoch, kann nun im Ministerrat u.a. folgendes beschlossen werden:
Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-,
Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und
Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen
Valorisierungsautomatik angepasst.
Abschaffung der Kalten Progression:
Automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst werden Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55%), Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge,
Verkehrsabsetzbeträge usw.
Das verbleibende Drittel der Inflationsrate wird jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet. Das dafür zur Verfügung stehende Volumen fußt auf dem Progressionsbericht, der durch IHS und WIFO erhoben wird. Auf dieser Grundlage fasst der Ministerrat einen Beschluss, wie mit den Einnahmen Menschen entlastet werden sollen.
Die von WIFO und IHS errechnet schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Mrd. Euro. Durch die automatische Anpassung wird um 1,23 Mrd. Euro ausgeglichen.
617 Mio. Euro werden für folgende Entlastungsmaßnahmen verwendet:
Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
Die sonstigen Tarifstufen der Einkommsteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.
Bundeskanzler Karl Nehammer: „Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung
ist ein historischer Schritt. Damit stellen wir sicher, dass eine Gehaltserhöhung all jenen,
die tagtäglich hart arbeiten, auch tatsächlich zum Leben bleibt und nicht durch das
Aufrücken in eine höhere Steuerklasse aufgefressen wird. Das entlastet vor allem den
Mittelstand, denn dieser leistet einen immensen Beitrag zum Wohlstand in Österreich. In
den letzten Jahrzehnten war dies Teil zahlreicher Regierungsprogramme. Ich bin daher
sehr froh, dass es dieser Regierung nun gelungen ist, diese Maßnahme endlich
umzusetzen.“
Vizekanzler Werner Kogler:r: „Wir können die Inflation nicht wegzaubern, aber wir
können gezielt gegensteuern. Das machen wir, indem wir mit Direkthilfen, die sofort
wirken, und langfristigen Eingriffen ins Steuersystem vorgehen. Die öko-soziale
Steuerreform hat dazu bereits einen großen Teil beigetragen. Im Rahmen des dritten
Anti-Teuerungspakets wurden neben Hilfen, die gerade bei den Leuten ankommen, auch
strukturelle Maßnahmen beschlossen, die unser Steuersystem nachhaltig verändern
werden. Vergangene Bundesregierungen haben immer versprochen, die schleichende
Steuererhöhung - kalte Progression genannt - abzuschaffen. Wir machen es jetzt. Wir
sorgen dafür, dass einerseits zwei Drittel des Gesamtvolumens der kalten Progression
direkt an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückfließt. Andererseits nutzen wir
ein Drittel dieses Volumens zur Entlastung niedriger Einkommen und sorgen so für mehr
soziale Tragfähigkeit in unserer Gesellschaft. Mehr Gerechtigkeit gibt’s auch bei den
Sozial- und Familienleistungen. Die werden ab dem kommenden Jahr automatisch
die Inflation angepasst. Damit bleibt denen, die es brauchen, unterm Strich mehr Geld.
Auch das haben viele Regierungen versprochen, wir machen‘s.“
Finanzminister Magnus Brunner: „Wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen.
Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen
ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Mit der Abschaffung der
Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den
Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir
die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Es ist also ein Akt der Fairness, dass
den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto
vom Brutto bleibt.“
Sozialminister Johannes Rauch: “Die enorme Teuerung bringt viele Menschen mit
geringen Einkommen derzeit in Bedrängnis: Energie, Lebensmittel, Wohnen - die Preise
sind in allen Bereichen gestiegen. Die Valorisierung der Sozialleistungen ist für die
Betroffenen ein Meilenstein: Ihre Unterstützung wird in Zukunft Jahr für Jahr automatisch
an die Teuerung angepasst. Zusammen mit den kurzfristig wirksamen Leistungen wie
Teuerungsausgleich, Klimabonus und Strompreisbremse ergibt das ein umfassendes
Bündel an kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen. Das bringt wirksame Hilfe für alle,
die sie wirklich brauchen.”